12.12.2024
Dr. Brunnhuber: Altersgrenze bei Feuerwehren geändert

München/Traunstein. Der Bayerische Ministerrat hat diese Woche die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. „Die Gesetzesänderung war ein großes Anliegen unserer Fraktion und es freut mich, dass die Anhebung der Altersgrenze bei Feuerwehren nun in die Umsetzung geht“, so Dr. Martin Brunnhuber.

„Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können“,
so der Traunsteiner Abgeordnete weiter.
Um Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen zu können, sei ein ausreichender Personalstand notwendig.


Dass dies vielerorts allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr ist, zeigen die zahlreichen Gespräche mit Feuerwehrkommandanten in der Region. Es komme immer häufiger vor, dass Freiwillige Feuerwehren Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal hätten, eine Entwicklung, die sich in Zukunft noch verschärfen könnte.


Dr. Brunnhuber sieht Handlungsbedarf:
„Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden, muss neben verstärkter Nachwuchsgewinnung und der Förderung von Quereinsteigern auch die Möglichkeit ergriffen werden, Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst zu halten!“

Das zentrale Element der Gesetzesnovelle sei deshalb die Anpassung bei der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst.


Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre) angepasst wird. Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.

Die angestrebte Novellierung des Gesetzes markiere eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft der Feuerwehren in Bayern.