11.11.2025
Dr. Martin Brunnhuber: Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ist logische Konsequenz – Almwirtschaft braucht besonderen Schutz

Rechtssichere Entnahme von Wölfen – Almwirtschaft mit bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend geschützt

Traunstein: „Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ist eine logische und längst überfällige Konsequenz“, erklärt Dr. Martin Brunnhuber. „Gerade in der Almwirtschaft stoßen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune, Hirten oder Schutzhunde an ihre Grenzen. In den steilen und offenen Flächen der Alpen ist ein wirksamer Schutz schlicht nicht möglich. Wenn wir unsere traditionelle Weidewirtschaft erhalten wollen, müssen wir realistische Lösungen schaffen – und das tut diese Entscheidung endlich.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben sich letzte Woche auf ein umfassendes Paket zum Schutz der Weidetiere geeinigt. Der Wolf wird in das Bundesjagdgesetz aufgenommen, wodurch die Länder künftig ein regionales Bestandsmanagement einführen können. Wo Herdenschutz nicht praktikabel ist – etwa auf Almen –, dürfen Wölfe künftig rechtssicher entnommen werden.

Dr. Brunnhuber: „Unsere Almwirtschaft ist gelebte Kultur, Landschaftspflege und Garant für Artenvielfalt. Wenn Weidehaltung aufgegeben wird, verlieren wir ein Stück Identität. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht schaffen wir mehr Rechtssicherheit und einen fairen Ausgleich zwischen Naturschutz und Weidetierschutz.“

Dr. Brunnhuber weist darauf hin, dass es In Deutschland aktuell rund 209 Wolfsrudel gibt und die Zahl der Wolfrisse 2024 auf etwa 4.300 Nutztiere gestiegen ist, vor allem Schafe und Ziegen – teils trotz Schutzmaßnahmen.

Dr. Brunnhuber abschließend: „Niemand will den Wolf ausrotten, Fakt ist aber auch, dass er in unserer Kulturlandschaft, die von zahlreichen Verkehrsachsen durchzogen ist und einem enormen Freizeitdruck, gerade auch auf den Bergen, ausgesetzt ist, weitgehend keinen artgerechten Lebensraum mehr vorfindet."