01.04.2025
FREIE WÄHLER-Fraktion setzt flexibles Ladenschlussgesetz im Kabinett durch

Dr. Brunnhuber: Wir stärken die Kommunen und die regionale Wirtschaft

München/Traunstein: Die Bayerische Staatsregierung hat den Entwurf für das erste Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Damit setzt sich eine jahrelange Forderung der FREIEN WÄHLER durch, wie Dr. Martin Brunnhuber, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Traunstein erklärt: „Das neue Ladenschlussgesetz mit längeren Verkaufsnächten stärkt die Kommunen und die regionale Wirtschaft, Innenorte werden belebt. Die Nahversorgung im ländlichen Raum wird zudem durch digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter verbessert.“


Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt in Richtung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, so Dr. Brunnhuber weiter: „Besonders die Versorgungssicherheit auf dem Land ist uns als FREIE WÄHLER-Fraktion ein großes Anliegen. Mit bis zu acht gemeindeweiten und vier individuellen verkaufsoffenen Einkaufsnächten pro Jahr erhalten unsere Kommunen nun Entscheidungsfreiheit und der Einzelhandel Flexibilität.“


Besonders am neuen Ladenschlussgesetz sei, dass digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter künftig rund um die Uhr öffnen dürften – ganz ohne Personal. „Das bedeutet: Niemand muss nachts oder am Wochenende arbeiten, aber die Versorgung bleibt gesichert“, so der Abgeordnete aus Traunstein. Auch der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusgemeinden werde flexibler, indem Kommunen selbst über Öffnungen entscheiden könnten: „Wir haben die ländlichen Regionen besonders im Blick und setzen uns weiter für ihre Stärkung ein“, betont Dr. Brunnhuber.

Gleichzeitig bleibt der Schutz der Sonn- und Feiertage und der Familien von Beschäftigten gewahrt, indem die allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr beibehalten werden, so Dr. Brunnhuber abschließend.

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