23.07.2025
MdL Dr. Brunnhuber fordert Reform des Schulbegleitermodells – Inklusion stärken, Kosten senken

München/Traunstein. Teuer, potenziell ausgrenzend und bürokratisch: Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf erfolgen bislang überwiegend im Rahmen einer 1:1-Betreuung – so schreibt es das Bundesteilhabegesetz in § 112 vor.
Im Bayerischen Landtag setzt sich der Traunsteiner Abgeordnete Dr. Martin Brunnhuber mit Rückendeckung seiner Fraktion jetzt dafür ein, die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene zu reformieren und Gruppenbegleitungen – das sogenannte Pooling – künftig zum Regelfall zu machen.

„Das Pooling-Prinzip erlaubt es, mehrere Kinder zugleich flexibel und passgenau zu unterstützen – ohne sie dabei in eine Sonderrolle zu drängen“, betont Dr. Brunnhuber. Ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch habe belegt, dass dieser Ansatz pädagogisch sinnvoll ist und die Gefahr der Stigmatisierung deutlich verringert.
„Auch organisatorisch lässt sich der Schulalltag dadurch besser bewältigen“, so Brunnhuber weiter.

Nach Auffassung der FREIE WÄHLER-Fraktion kann das Pooling sowohl die betroffenen Kinder als auch das schulische Umfeld spürbar entlasten. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter würden besser ins Kollegium eingebunden, könnten verlässlicher eingesetzt und gezielter in den Schulalltag integriert werden.

„Unser Ziel ist es, Kindern mit Unterstützungsbedarf nicht nur eine schulische Teilhabe zu ermöglichen, sondern ihnen echte Entwicklungschancen zu eröffnen“, erklärt Dr. Brunnhuber, selbst über viele Jahre hinweg Lehrer an verschiedenen Berufsschulen. Klar sei aber auch: Bei seelischen Behinderungen seien individuelle Lösungen weiterhin notwendig – „denn hier stößt das Pooling an seine Grenzen.“