Dr. Martin Brunnhuber und Umweltminister Thorsten Glauber | Bild:Brunnhuber

02.04.2025
MdL Dr. Brunnhuber: Kommunen bei Wasserversorgung und Abwasserentsorgung weiter unterstützen

Traunstein/München. Die Kommunen in Bayern werden auch weiterhin bei den Pflichtaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Freistaat unterstützt. Dazu werden die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zum 1. April 2025 nahtlos fortgeführt.

Darauf hat heute der Traunsteiner Abgeordnete Dr. Martin Brunnhuber hingewiesen. „Die Förderung der Kommunen bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist sehr wichtig. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern. Mit der neuen Förderrichtlinie besteht für die kommenden Jahre Planungssicherheit für die Kommunen. Die Förderung ist ein wesentlicher Baustein für zukunftssichere Trink- und Abwasseranlagen in ganz Bayern“, betont der Abgeordnete. Die neuen Förderrichtlinien sollen dazu beitragen, das hohe Niveau kommunaler Investitionen in die Wasserinfrastruktur zu erhalten.

Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach der RZWas ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. 

Jährlich werden bis zu 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt. In den zurückliegenden vier Förderjahren wurde so die Sanierung von über 1.000 Kilometern Wasserleitung und rund 600 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Außerdem wurden die Kommunen beim erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt.

Neu ist, dass auch die interkommunale Zusammenarbeit bei einer gemeinsamen Betriebsführung gefördert wird. Damit soll die Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut werden. Zusätzlich werden die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) verändert. Daneben wird die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Das schafft einen Anreiz für Kommunen, Verbundleitungen zu errichten und sich damit insbesondere bei der Wasserversorgung mit anderen Kommunen zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit vor Ort weiter zu verbessern.

Konkret soll aktuell die Wasserversorgung Ruhpolding in den 2 Bauabschnitten mit 183.000 Euro und 231.000 Euro sowie die Wasserversorgungsanlage mit 492.000 Euro, die Abwasserentsorgung Fridolfing mit insg. 880.000 Euro und die Abwasserentsorgung Reit im Winkl mit 17.850 Euro gefördert werden.

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