10.07.2024
MdL Dr. Martin Brunnhuber: Förderung für Klinikum Traunstein

Traunstein/München: Mit 4,58 Millionen Euro fördert der Freistaat Bayern den Bauabschnitt 2 (Neubau Süd) am Klinikum Traunstein. Das ist das Ergebnis der Fortschreibung des Jahreskrankenhausbauprogramms 2024.


Das Kostenvolumen für den Neubau Süd beläuft sich auf insgesamt 31,49 Millionen Euro, die Förderrate 2024 auf 4,58 Millionen Euro.

Für Bauprojekte an bayerischen Kliniken investiert der Freistaat in diesem Jahr insgesamt rund 404 Millionen Euro.


Dr. Brunnhuber betont:
„Bayern steht für eine flächendeckende leistungsfähige Krankenhausversorgung – und das soll auch so bleiben. Wir investieren dafür kräftig. Im Fokus der aktuellen Projekte stehen insbesondere moderne Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, zeitgemäße patientenorientierte Pflegebereiche und Maßnahmen zur Verbesserung betriebsorganisatorischer Abläufe.“


Das Jahreskrankenhausbauprogramm 2024 sei erneut ein starkes Signal für den Erhalt einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung in allen bayerischen Regionen! Ein besonderer Schwerpunkt werde in diesem Jahr auf die Förderung der Krankenhausinvestitionen gelegt.  2024 würden rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr für die Förderung der laufenden Krankenhausbauvorhaben bereitgestellt.

„Rund 59 Prozent der Gelder fließen 2024 an Kliniken im ländlichen Raum. Die gute Mittelausstattung für die Krankenhausinvestitionen eröffnet zudem den Spielraum, ein Bauvorhaben vorgezogen im Bauprogramm 2024 zu berücksichtigen“, betont der Abgeordnete, weist aber auch darauf hin, dass viele Kliniken, wie auch in Traunstein, weiterhin einen hohen Investitionsbedarf haben.


Durch den vorgezogenen Finanzierungsbeginn könne das Bauvorhaben in Traunstein schneller realisiert werden. Das sei ein positives Signal für die Versorgung in der Region! Zudem werde der Krankenhausträger dadurch spürbar von Vorfinanzierungskosten entlastet.


Kritisch äußert sich der Abgeordnete zur Krankenhauspolitik des Bundes:

„Eine bayerische Kernforderung lautet:
Wir brauchen weiterhin eine hochwertige stationäre Versorgung gerade auch auf dem Land. Dazu gehört, dass die Länder die Hoheit bei der Krankenhausplanung behalten müssen.
Die Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhausstandorte darf nicht dazu führen, dass sich die verfassungsrechtlich aus guten Gründen den Ländern zugewiesene Planungshoheit de facto nach Berlin verlagert.
Es muss daher in der Entscheidung der Länder liegen, wo und in welcher Weise Ausnahmen von den Anforderungen der Leistungsgruppen gemacht werden.“