Traunstein / Berchtesgadener Land. Die Landtagsabgeordneten Dr. Martin Brunnhuber (Traunstein) und Michael Koller (Berchtesgadener Land) setzen sich gemeinsam für eine Neubewertung der Blauzungenkrankheit auf europäischer Ebene ein. Hintergrund sind erhebliche Handelshemmnisse und wirtschaftliche Belastungen für Rinderhalter und Zuchtbetriebe, insbesondere im südostbayerischen Raum.
Anlass ist ein dringendes Anliegen des Rinderzuchtverband Traunstein, der auf die massiven praktischen Folgen der aktuellen Einstufung der Blauzungenkrankheit (BTV, insbesondere Serotyp 3) als Tierseuche hingewiesen hat. Die daraus resultierenden Verbringungs- und Handelsbeschränkungen - vor allem der 150-Kilometer-Restriktionsradius - führen in der Praxis zu gravierenden Einschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe.
„Die bestehenden Regelungen betreffen auch klinisch gesunde, geimpfte und regelmäßig kontrollierte Tiere. Das steht aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Gefährdungslage“, betont Dr. Brunnhuber.
Aus Sicht der betroffenen Betriebe ist insbesondere problematisch, dass es sich bei der Blauzungenkrankheit nicht um eine Zoonose handelt und sie somit nicht auf den Menschen übertragbar ist. Zudem erfolgt die Übertragung vektorabhängig und saisonal, während die Krankheitsverläufe bei Rindern überwiegend mild sind. Gleichzeitig stehen inzwischen flächendeckend Impf- und Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund halten viele Betriebe die derzeitigen flächendeckenden Restriktionen für unverhältnismäßig.
Wie Dr. Brunnhuber nach einem Austausch mit der Europaabgeordneten Christine Singer mitteilt, wurde das Thema bereits auf europäischer Ebene aufgegriffen. Singer hat eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet und dabei insbesondere die mangelnde Verhältnismäßigkeit der bestehenden Handelsbeschränkungen kritisiert.
Nach aktueller Rückmeldung der Kommission wird eine Umkategorisierung der Blauzungenkrankheit von Kategorie C auf Kategorie D vorbereitet. Ein entsprechender Vorschlag wurde dem zuständigen Regelungsausschuss bereits vorgelegt und soll in den kommenden Monaten den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt werden. Grundlage der geplanten Neubewertung sind nach Angaben der Kommission die epidemiologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre, die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten sowie eine veränderte Risikoeinschätzung.
Eine Einstufung in Kategorie D würde bedeuten, dass unionsweite Gebietsfestsetzungen und großflächige Verbringungsbeschränkungen – einschließlich der 150-Kilometer-Restriktionszonen – künftig nicht mehr erforderlich wären. Für Zucht- und Handelsbetriebe wie den Rinderzuchtverband Traunstein würde dies eine erhebliche Entlastung sowie mehr Planungs- und Investitionssicherheit bedeuten.
„Die Entscheidung liegt formal bei der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament kann den Prozess politisch begleiten, aber nicht unmittelbar selbst ändern. Umso wichtiger ist es, dass wir auf allen Ebenen weiter Druck machen“, erklärt Michael Koller.
Die beiden Abgeordneten kündigen an, den Fortgang des Verfahrens eng zu begleiten. Zudem soll ein Austausch mit MdEP Christine Singer im Landkreis Traunstein organisiert werden, um die Situation vor Ort gemeinsam mit betroffenen Betrieben zu erörtern.
„Unser Ziel ist eine praxisnahe und verhältnismäßige Ausgestaltung des Tierseuchen- und Handelsrechts. Die wirtschaftliche Existenz vieler Rinderhalter darf nicht durch überzogene Restriktionen gefährdet werden“, so Dr. Brunnhuber abschließend.